Energie­wissen

Webportal für Standard-Netzan­schlüsse ab Januar 2024 Pflicht

Die Frist für die Digita­li­sierung läuft: Ab dem 1. Januar 2024 muss es Endkunden möglich sein, Anträge für Standard-Netzan­schlüsse sowie für Ladeein­rich­tungen und Wärme­pumpen online über das Webportal des Netzbe­treibers abzuwi­ckeln. Als Software­her­steller bietet die ITC AG ein Netzan­schlussportal. Dieses erfüllt die Empfeh­lungen des Bundes­ver­bandes der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) und die gesetz­lichen Anfor­de­rungen.

Mit der Nieder­span­nungs­an­schluss­ver­ordnung (§§ 6, 19 NAV) werden Netzbe­treiber verpflichtet, ab 01.01.2024 ein entspre­chendes Webportal bereit­zu­stellen. „Um diese Frist einzu­halten, sind Netzbe­treiber gut beraten, umgehend in eine entspre­chende Planung einzu­steigen. Die Anträge dürfen nicht nur online verfügbare PDF-Anträge sein, sondern müssen als Onlin­e­portal mit allen erfor­der­lichen Abfragen und Mittei­lungen zur Verfügung gestellt werden“, sagt André von Falkenburg, Leiter Custo­mizing der ITC AG. Dies stellt sowohl die IT auf Seiten der Netzbe­treiber und Stadt­werke als auch die Dienst­leister vor weitere große Heraus­for­de­rungen. „Uns erreichen fast täglich entspre­chende Aufträge von Bestands- und Neukunden.“

Cloud-Lösung mit kurzer Imple­men­tie­rungszeit

Damit alle anfra­genden Netzbe­treiber die gesetz­liche Frist einhalten können, bietet ITC das Netzan­schlussportal mit ihrer Lösung ITC Power­Com­merce® Netz als cloud­ba­sierte White-Label-Version. Die Software ist einfach integrierbar und passt sich an das indivi­duelle Corporate Design und die vorhandene Website der Netzge­sell­schaft an. „Auf diese Weise können Energie­ver­sorger ihren Endkunden kurzfristig alle gesetzlich gefor­derten Prozesse zur Verfügung stellen“, erklärt André von Falkenburg. Alle Netzportale lassen sich später auch On-Premise im eigenen Rechen­zentrum betreiben.

Webportal für EEG-Anlagen bis 2025

Für Anlagen, die Strom aus erneu­er­baren Energien gewinnen, müssen Netzbe­treiber bis zum 1.1.2025 ein Webportal für die Endkunden zur Verfügung stellen. Gemäß Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8 Abs. 7 sind Netzbe­treiber demnach verpflichtet, neben den allge­meinen Infor­ma­tionen zum Netzan­schluss­be­gehren (NAB) auch einzelne Schritte zur Bearbeitung, alle erfor­der­lichen Infor­ma­tionen sowie die entste­henden Kosten für einen Netzan­schluss zu veröf­fent­lichen. „Auch diese gesetz­liche Frist werden wir als Dienst­leister berück­sich­tigen und werden unsere Portallö­sungen recht­zeitig bereit­stellen“, betont André von Falkenburg.

Pflicht­be­reiche und sinnvolle Funktionen

Die innovative ITC-Portallösung bildet sowohl die Entge­gen­nahme des Antrages als auch sinnvolle Funktionen wie Reminder oder Dokumen­ten­u­pload ab. Das heißt: Es lassen sich alle Abläufe für die Erfassung, Bearbeitung und Bereit­stellung von Standard-Hausan­schlüssen sowie für anmel­de­pflichtige Geräte, Ladesta­tionen und Wärme­pumpen digita­li­sieren. Kunden können einen Neuan­schluss oder Verän­de­rungen am Anschluss online beantragen – egal ob für Baustrom, Umver­legung, Abtrennung oder Still­legung. Auch die Anträge für zustim­mungs­pflichtige bzw. anmel­de­pflichtige Geräte, wie Baukran, Heizungs- und Klima­ti­sie­rungs­geräte lassen sich bequem online abwickeln. Dem jewei­ligen Antrag können Dokumente, wie zum Beispiel Lageplan, Grund­rissplan, Vollmachten, Skizzen oder Fotos, beigefügt werden.

Dabei überzeugt die Software mit durch­gängig digitalen Prozessen: von der Eingabe der Daten durch den Antrag­steller, über die interne Verar­beitung bei der Netzge­sell­schaft, die Wahl des Instal­la­teurs bis hin zur Bereit­stellung der Abrechnung.

Self-Service für Netzkunden

Nicht nur Anschluss­pro­zesse sondern auch zahlreiche aus dem Vertrieb bekannte Self-Service-Funktionen stehen im ITC Power­Com­merce® Netz zur Verfügung. Die modular aufge­baute Portal-Plattform lässt sich als offenes System mit kunden­gruppen-spezi­fi­schen Prozessen und Anwen­dungen erweitern. Dazu gehören u.a. Zähler­stands­er­fassung, selbst­ständige Änderung und Ergänzung von Stamm- und Kommu­ni­ka­ti­ons­daten durch den Verbraucher, Aktua­li­sierung der Kontakt­daten, Erteilen von Lastschrift­man­daten, Verwaltung der Vertrags- und Bankdaten und Visua­li­sierung des eigenen Strom-, Gas- oder Wasser­ver­brauchs. Zudem erhalten Verbraucher Zugriff auf aktuelle und histo­rische Rechnungen sowie andere vertrags­re­le­vante Dokumente. Diese können jederzeit einge­sehen, herun­ter­ge­laden und archi­viert werden.

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