Energiewissen

SW Lemgo: Kommunales Energiemanagement aus der Cloud

Um kommunale Gebäude so energiesparend wie möglich zu bewirtschaften, greifen immer mehr Kommunen und Stadtwerke auf Energiemanagement-Software zurück. Die ITC AG ist hierfür ein zuverlässiger Anbieter. 

Die Stadtwerke Lemgo GmbH nutzen die ITC-Software bereits seit Jahren erfolgreich und gehen nun sogar neue Wege: Sie machen die Software, die sie selbst für ihr Energiemanagement nutzen, auch für andere Kommunen und Stadtwerke (in ihrer Umgebung) anwendbar – mit der Vermarktung als Software as a Service (SaaS). 

Die Idee dazu kam Anfang 2015 mit der Auditpflicht für Nicht-KMUs, denn mit Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Verwaltungsgebäuden ist die Liste kommunaler Liegenschaften lang und umso wichtiger wird deren energieeffiziente Bewirtschaftung. „Bereits früh haben wir für ein regelmäßiges Energiemanagement geworben, um stetig die Zahlen im Blick zu haben und nicht wie in der DIN-Norm verlangt, alle vier Jahre die Werte zu prüfen“, sagt Hauke Hillebrenner, der unter anderem als Verantwortlicher für Dienstleistungen im Bereich Energiemanagement der Stadtwerke Lemgo tätig ist. Bereits 2013 begann der Aufbau eines Energiemanagement-Systems gemäß ISO 50001.

Seit 2018 verwenden die Stadtwerke Lemgo die Energiemanagement-Software der ITC AG mit Anbindung einer digitalen Plattform für ihre Liegenschaften. Damit überwachen sie die Verbräuche für Strom, Gas, Wasser und Wärme. „Die Analysen und Erkenntnisse dieser wichtigsten Verbrauchsdaten fließen demnächst mit ins Klimaschutzkonzept unserer Stadtwerke. Dazu ist die Software eine gute Grundlage für unser Zertifikat und wir haben dementsprechend unser Messkonzept danach aufgebaut. Die automatisierte Datenerfassung geht direkt ins Energiecontrolling zur Bestimmung der EnPI und der Energieziele ein“, betont Hauke Hillebrenner. Die Software, auf Basis dieser Erfahrung, weiterzuempfehlen, lag deshalb nahe. „Einige Kommunen profitieren bereits von der Software-Anwendung. Mit weiteren stehen wir in engem Kontakt und warten nur auf deren Startschuss“, ergänzt Thomas Hahn von den Stadtwerken Lemgo, der kommunale Partner begleitet und berät.

Win-Win-Situation
Aus Sicht der ITC AG ist es eine Win-Win-Situation: „Unsere Energiemanagement-Plattform ITC PowerCommerce®EnMS auch Dritten als SaaS anzubieten, unterstützen wir. Die Stadtwerke Lemgo geben ihre Anwendungserfahrungen mit unserer Software weiter und die anderen Kommunen nutzen die Vorteile einer bereits etablierten Lösung. Sie reduzieren somit deren Einführungszeit und die Kosten signifikant“, sagt Stefan Adler, CTO der ITC AG. „Durch das regelmäßige Feedback unserer Anwender wächst die ITC-Software um genau die Funktionen, die sich unsere Nutzer wünschen. Dadurch hat sie sich mittlerweile zu einem unverzichtbaren und funktional sehr mächtigen Energiemanagement-Tool im kommunalen und im industriellen Umfeld entwickelt.

„Unsere Auftraggeber veredeln die Mess- und Sensorwerte, die sie unter anderem mit unserer MaaS-Plattform generieren, auf sehr anschauliche Weise mit der ITC-Software“, ergänzt Steffen Heudtlaß, Geschäftsführer der MeterPan GmbH: „Hierbei werden genau die Mehrwerte geschaffen, die die Welten des IoT und des Smart-Meterings seit langem versprechen. Unser MaaS-System ist hierbei die Brücke zu den Feldgeräten und versorgt das Energiemanagement-Portal der ITC AG ganz nach Belieben mit Werten der Smart-Meter-Gateways, der Zählerfernauslesung oder eben auch des Internet of Things.“

Offene Plattform mit vielen Möglichkeiten
Was für die Energiemanagement-Software der ITC AG spricht, bringt Steve Pater, Senior Technical Consultant, auf den Punkt: „Es ist eine offene, etablierte Softwareplattform, die von ganz kleinen Projekten bis zu großen Projekten mit zehntausenden Messstellen skaliert und über zahlreiche fertige Schnittstellen als Integrations- und Datenaustauschplattform mit beliebigen Drittsystemen, IoT, Gateways fungiert. Durch die Funktion Single Sign-on (SSO) schaffen wir mit anderen Portalen und Apps zudem ein optimales Kundenerlebnis für den Nutzer.“ Über die Plattform werden sowohl abrechnungsrelevante als auch nicht abrechnungsrelevante Daten zusammengeführt.

Schwimmhalle und Sauna im Blick
Für die Stadtwerke Lemgo selbst hat sich der Einsatz der Software bereits bezahlt gemacht. Auf Basis der stetigen Überwachung konnte zum Beispiel im Schwimmbad eine Leckage in einer Warmwasserleitung frühzeitig erkannt werden. „Alleine der Wasserverlust betrug circa 700 Kubikmeter pro Jahr, ohne die Energiekosten für das Aufheizen“, sagt Thomas Hahn. Auch bei einer öffentlichen Sauna wurden die Energieverbräuche durch die Software auf einen Blick sichtbar. Die ausgewerteten Zahlen belegen zum Beispiel, dass im April 2019 noch rund 28.000 kWh verbraucht wurden, während es im Vergleichszeitraum April 2020 während der Zeit der Corona-Pandemie einen Stromverbrauch von nur rund 5.000 kWh gab. „Auch im normalen Tagesgeschäft sind das Nutzer- und auch das Aufgussverhalten der Mitarbeiter sehr gut anhand der Zahlen in den Diagrammen ablesbar. Nach einer entsprechenden Auswertung können somit ganz zielgerichtete Energiesparmaßnahmen eingeleitet werden und der Verbrauch sinkt spürbar“, fügt Thomas Hahn hinzu.

Wie es weiter geht…
Der Grundgedanke für die Vermarktung lautet „In Lippe gemeinsam“. Für die Bereiche Energiemanagement, LoRaWAN, Smart-City und Energiebeschaffung bieten die Stadtwerke Lemgo dafür ein Dienstleistungspaket an. Darin enthalten sind etwa das Erstellen eines individuellen Messkonzeptes als Grundlage für eine Einführung sowie die konkrete Einführung der Energiemanagement-Software in ausgewählten Liegenschaften. Das Fachpersonal der Stadtwerke Lemgo richtet dabei die Software auf die Bedürfnisse der Kommune oder Stadtwerks ein. „Im ersten Schritt werden wir uns vor allem auf die großen Verbraucher konzentrieren, wo wir Einsparpotentiale sehen“, betont Thomas Hahn. Die Visualisierung erfolgt dann über die Energiemanagement-Software der ITC AG. Zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch ist zudem ein übergreifendes Netzwerk geplant.

EnSikuMaV: neues Feature für Gas- und Wärmelieferanten zur Erfüllung von Informationspflichten

EnSikuMav - Feature Kostenausblick

Das Feature Kostenausblick stell die in der EnSikuMaV geforderte Informationen einfach und übersichtlich online bereit.

Die neue „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSikuMaV) legt Vorkehrungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für die Heizperiode im Winter 2022/2023 fest. Für Gaslieferanten und Wärmeversorger schreibt sie vor, dass sie bis spätestens 31. Dezember 2022 zahlreiche Informationen über individuelle Abrechnungen und Preisentwicklungen für den Endverbraucher bereitzustellen haben. Eigens für diese Anforderungen hat die ITC AG das neue Widget „Kostenausblick“ entwickelt. Es stellt die notwendigen Daten komfortabel und vollautomatisiert im Online-Portal dar. 

Die Informationspflicht ist in §9 EnSikuMaV geregelt. Gas- und Wärmelieferanten müssen demnach unter anderem Daten über den bisherigen individuellen Energieverbrauch, die Energiekosten der letzten Abrechnungsperiode sowie Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten für eine vergleichbare Abrechnungsperiode bereitstellen. Verlangt werden dabei individuelle Berechnungen, bezogen auf jeden betroffenen Kunden.

ITC-Portal-Feature unterstützt Gas- und Wärmelieferanten
Genau hier setzt das neue Feature „Kostenausblick“ an, denn die Berechnung, Aufbereitung und Bereitstellung der Information sind sehr aufwendig. Um Mitarbeiter der Gas- und Wärmelieferanten zu entlasten, fasst das Widget die gesetzlich notwendigen Angaben zusammen:

1.) Informationen über den Energieverbrauch der vorangegangenen Abrechnungsperiode
2.) Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten
3.) Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial in Kilowattstunden und Euro

Die Kostenprognose der voraussichtlichen Energiekosten kann sowohl anhand des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs auf Basis des Grund- und Arbeitspreises erfolgen als auch auf Basis des Neukundentarifes, den die Gas- und Wärmelieferanten zum 1. September 2022 angeboten haben. Die Berechnung der Kosteneinsparung erfolgt unter Annahme, dass bei einer durchgängigen Verringerung der durchschnittlichen Raumtemperatur um ein Grad Celsius eine Einsparung von sechs Prozent zu erwarten ist.

Vollautomatisierte und komfortable Bereitstellung
Im Online-Portal werden diese Informationen komfortabel und vollautomatisiert dargestellt. Als späteste Frist für die individualisierte Mitteilung gilt der 31. Dezember 2022. Wenn die geforderten gebäudespezifischen Informationen aufgrund der Kurzfristigkeit nicht rechtzeitig geliefert werden können, müssen Verbraucher Informationen auf Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude erhalten. Die geforderten Kontaktinformationen von einer Verbraucherorganisation, Energieagentur oder sonstigen Einrichtung lassen sich integrieren, damit Verbraucher sich über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung informieren können.

Hintergrund EnSikuMaV
Das kurzfristige Maßnahmenpaket ist zunächst bis Ende Februar 2023 befristet. Ziel des Gesetzgebers ist es, Verbraucher in der aktuellen Situation zum Energie sparen zu animieren und über die Kosten zu informieren. Weitere Maßnahmen der EnSikuMaV umfassen beispielsweise das Beheizen von Räumen, die Beleuchtung von Gebäuden und den Betrieb beleuchteter Werbeanlagen. Seit Anfang Oktober 2022 gilt zudem die zweite Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit (EnSimiMaV). Diese ist für zwei Jahre bis einschließlich 30. September 2024 gültig. Im Mittelpunkt steht die Kontrolle von Heizungen, bsp. auf Energieeffizienz und Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz.

Notfallplan Gas: Abschaltpotenziale mit Energiemanagement-Software verwalten

Abschaltpotenziale verwalten

Abschaltpotenziale verwalten

Im Rahmen der Krisenvorsorge Gas sind lokale Gasnetzbetreiber dazu angehalten, die Abschaltpotenziale in ihren Netzen zu ermitteln und diese an den übergeordneten Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) zu melden. Geeignete Tools, wie die Energiemanagement-Software ITC PowerCommerce® EnMS, unterstützen dabei, diesen Prozess zu vereinfachen. Mit dem nächsten, planmäßigen Update lassen sich die Abschaltpotenziale noch einfacher ermitteln, verwalten und für den Bedarfsfall vorhalten. 

 

Im Zuge der im Juni 2022 ausgerufenen Warnstufe 2 (Alarmstufe) innerhalb des „Notfallplans Gas“ wurden nun festgelegte Prozesse eingeleitet, um im Falle eines Versorgungsengpasses Maßnahmen zur Reduktion des aktuellen Lastflusses umzusetzen. Unter anderem sind in den einzelnen Gasversorgungsnetzen Abschaltpotenziale zu ermitteln. Diese Potenziale, angegeben als Tagesmittelwert in kWh/h, müssen dazu zunächst errechnet und für den Bedarfsfall für den jeweils übergeordneten Netzbetreiber vorgehalten werden. Die Energiemanagement-Portal ITC PowerCommerce® EnMS kann dazu beitragen, diesen Prozess zu vereinfachen.

Etablierte Software
Viele EVU und Stadtwerke nutzen ITC PowerCommerce® EnMS bereits für das interne Energiemanagement nach ISO 50001 sowie für die Bereitstellung von Energiemanagementservices bei Groß- und Bündelkunden. Ein weiterer Anwendungsfall, der sich mit den ‚Bordmitteln‘ der Plattform abbilden lässt, ist das Management der Abschaltpotenziale im Bereich Krisenvorsorge Gas. Die Anwendung ermöglicht es, Gaslastgänge zu verwalten, zu visualisieren, Berechnungen anzustellen, Kennwerte zu ermitteln und diese auf Abruf vorzuhalten. EVU und Stadtwerke mit eigenen Gasnetzen können somit bereits heute auf ein performantes Werkzeug für das Management von Abschaltpotenzialen zurückgreifen.

Update bringt einfachere Handhabung
Mit dem nächsten Release von ITC PowerCommerce® EnMS wird das Management der Abschaltpotenziale noch einfacher. Dann erhält die Plattform ein flexibles Berichts-Tool, mit dem alle relevanten Kenngrößen noch übersichtlicher zusammengeführt und für frei wählbare Berichtszeiträume dargestellt werden können. Erstellte, benutzerindividuelle Berichte lassen sich dabei speichern und bei Bedarf direkt aufrufen. Das universelle Berichts-Tool schafft damit auch einen Mehrwert für alle anderen Anwender respektive Anwendungsgebiete der Plattform. Im Umfeld des kommunalen Energiemanagements lassen sich so beispielsweise Energieberichte für Gebäude, Liegenschaften oder die ganze Kommune erzeugen.

Einfach upgraden oder mit der ITC Cloud direkt starten
Bisherige Anwender der ITC-Portal-App, die aktuell ausschließlich die Customer Self Service (CSS)-Prozesse nutzen, können die Funktionen zur Verwaltung der Abschaltpotenziale ganz einfach über ein Upgrade freischalten lassen. Gasnetzbetreiber, bei denen die Plattform bisher noch nicht im Einsatz ist, können mit der Cloud-Variante auch direkt starten – ohne aufwändiges Setup. Die mandantenfähige Energiemanagement-Plattform wird völlig autark in der ITC Portal-Cloud betrieben. Über den bereits im Standard enthaltenen MSCONS- und CSV-Adapter lassen sich RLM-Daten der Sparten Gas und Strom direkt importieren und auswerten. Das ausgeprägte Rollen- und Rechtekonzept ermöglicht es dabei auch, verschiedene Akteure einzubinden. Dies können beispielsweise die Mitglieder des Krisenteams sein, wie Ingenieure oder Gasmeister.

Hintergrund Notfallplan Gas
Der Notfallplan Gas wurde erstmals 2012 vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft aufgestellt und danach alle vier Jahre aktualisiert. Die aktuelle Fassung stammt von September 2019. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. März 2022 die erste Stufe (Frühwarn-Stufe) ausgerufen. Anlass war Russlands Drohung eines Lieferstopps, wenn die Bezahlung der Gaslieferungen nicht in Rubel erfolge. Am 23. Juni 2022 wurde aufgrund gedrosselter Gaslieferungen aus Russland die zweite Stufe (Alarmstufe) des Notfallplans Gas ausgerufen, infolgedessen es nun zu den festgelegten Prozessen kommt.

Neues FFVAV Dashboard

Dashboards für FFVAV, EED und HeizkostenV

FFVAV-Dashboard

Seit Januar 2022 gelten im Umfeld der Fernwärmeversorgung und in der Wohnungswirtschaft neue Informationspflichten bei fernauslesbaren Messeinrichtungen. Die ITC AG hat eigens für diese Anforderungen zugeschnittene Softwarelösungen entwickelt: das FFVAV-Dashboard. Wärmelieferanten, insbesondere Stadtwerke, sowie Branchenakteure der Wohnungswirtschaft erhalten damit Werkzeuge zur Umsetzung der Anforderungen der FFVAV, der EED und der novellierten Heizkostenverordnung.

Gemäß der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte“ (FFVAV) sowie gemäß der novellierten HeizkostenV dürfen ab sofort ausschließlich fernablesbare Messeinrichtungen installiert werden. Sofern die Fernablesbarkeit gegeben ist, müssen Mieter sowie Kunden, die mit Fernwärme- oder Fernkälte beliefert werden, monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten – entweder in Papierform oder elektronisch, etwa per E-Mail oder über ein Kundenportal. Allein wegen des ab 2022 geltenden monatlichen Informationsturnus und des damit verbundenen Aufwandes empfiehlt der AGFW den Versorgungsunternehmen, die Informationen über ein Kundenportal bereitzustellen.

Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen im Kundenportal
Speziell für die Abbildung der Anforderungen aus §4 FFVAV bietet die ITC AG nun ein Modul, welches Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen übersichtlich und leicht verständlich für den Kunden in einem Dashboard aufbereitet und visualisiert. Dargestellt wird unter anderem der Verlauf der monatlichen Wärmeverbrauchswerte – zur besseren Einordnung und Vergleichbarkeit auch der Verlauf der Vorjahreswerte. Analog dazu lassen sich wahlweise die monatlichen Wärmekosten und CO2-Emissionen berechnen und anzeigen. Kunden und Mieter erhalten durch die unterjährige Rückkopplung der Verbrauchswerte mehr Transparenz und werden dadurch für das eigene Verbrauchsverhalten sensibilisiert.

Standardschnittstellen ermöglichen unkomplizierte Integrationen
Neben den aufbereiteten, fernausgelesenen Messdaten lassen sich optional auch Abrechnungsdokumente und Preisblätter über das Kundenportal zum Download bereitstellen. Für den Import von Messwerten, Benutzerdaten und Abrechnungsinformationen enthält die Plattform Standardschnittstellen zu den führenden Systemen der Branche – etwa zu EDM-, ERP-, Abrechnungs- und Archivsystemen. Weitere Drittsysteme und proprietäre Formate lassen sich über das universelle Adapterframework, welches auf unterschiedliche Schnittstellentechnologien zurückgreift, integrieren.

Offene und zuverlässige Plattform
Das FFVAV-Dashboard zur Umsetzung der Anforderungen der FFVAV sowie der HeizkostenV ist ab sofort verfügbar – entweder als Erweiterung bestehender Kundenportale, der ITC Energiemanagement-Software oder als Stand-alone-Lösung. Die technische Basis bildet die bewährte Multichannel-Online-Plattform ITC PowerCommerce®. Diese ist einfach integrierbar, flexibel erweiterbar und an das individuelle Corporate Design oder die bestehende Website anpassbar. Das Hosting des Kundenportals kann entweder in der eigenen IT-Infrastruktur oder alternativ in der ITC Cloud gehostet werden.

Verpflichtende Vorgaben – Änderungen für Onlineportale 2022

Kündigungsbutton

Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ und der neue § 312k BGB sehen ihn ab Juli 2022 verpflichtend vor: den Kündigungsbutton beim Abschluss von Online-Verträgen. Dies betrifft unter anderem auch Energielieferverträge mit Haushaltskunden, die typischerweise längerfristig abgeschlossen werden.

Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen werden ab Juli 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, für online abgeschlossene Verträge einen Button bereitzustellen, mit dem Kunden geschlossene Verträge widerrufen können. Damit sollen Kunden „kostenpflichtig elektronisch abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse schnell und unkompliziert kündigen können.“

Textformerfordernis bei Telefonverträgen

Für Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung ist eine Schriftform erforderlich. Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schreibt fest, dass telefonisch geschlossene Verträge zur Belieferung für Strom und Gas nur dann wirksam und rechtssicher sind, wenn der Energieversorger dem Kunden die Vertragszusammenfassung schriftlich vorlegt und dieser den Vertrag in Textform genehmigt. Diese Regelung gilt seit Mitte 2021. Das Textformerfordernis gilt auch für die Kündigung solcher Verträge. Um eine solche der Schriftform entsprechende Beauftragung des Kunden vorzuweisen und dies im Kundenportal abzubilden, stellt die ITC AG einen Standardprozess auf der Portalplattform ITC PowerCommerce® bereit.

Kontakt

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