Energiewissen

Neues FFVAV Dashboard

Dashboards für FFVAV, EED und HeizkostenV

FFVAV-Dashboard

Seit Januar 2022 gelten im Umfeld der Fernwärmeversorgung und in der Wohnungswirtschaft neue Informationspflichten bei fernauslesbaren Messeinrichtungen. Die ITC AG hat eigens für diese Anforderungen zugeschnittene Softwarelösungen entwickelt: das FFVAV-Dashboard. Wärmelieferanten, insbesondere Stadtwerke, sowie Branchenakteure der Wohnungswirtschaft erhalten damit Werkzeuge zur Umsetzung der Anforderungen der FFVAV, der EED und der novellierten Heizkostenverordnung.

Gemäß der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte“ (FFVAV) sowie gemäß der novellierten HeizkostenV dürfen ab sofort ausschließlich fernablesbare Messeinrichtungen installiert werden. Sofern die Fernablesbarkeit gegeben ist, müssen Mieter sowie Kunden, die mit Fernwärme- oder Fernkälte beliefert werden, monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten – entweder in Papierform oder elektronisch, etwa per E-Mail oder über ein Kundenportal. Allein wegen des ab 2022 geltenden monatlichen Informationsturnus und des damit verbundenen Aufwandes empfiehlt der AGFW den Versorgungsunternehmen, die Informationen über ein Kundenportal bereitzustellen.

Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen im Kundenportal
Speziell für die Abbildung der Anforderungen aus §4 FFVAV bietet die ITC AG nun ein Modul, welches Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen übersichtlich und leicht verständlich für den Kunden in einem Dashboard aufbereitet und visualisiert. Dargestellt wird unter anderem der Verlauf der monatlichen Wärmeverbrauchswerte – zur besseren Einordnung und Vergleichbarkeit auch der Verlauf der Vorjahreswerte. Analog dazu lassen sich wahlweise die monatlichen Wärmekosten und CO2-Emissionen berechnen und anzeigen. Kunden und Mieter erhalten durch die unterjährige Rückkopplung der Verbrauchswerte mehr Transparenz und werden dadurch für das eigene Verbrauchsverhalten sensibilisiert.

Standardschnittstellen ermöglichen unkomplizierte Integrationen
Neben den aufbereiteten, fernausgelesenen Messdaten lassen sich optional auch Abrechnungsdokumente und Preisblätter über das Kundenportal zum Download bereitstellen. Für den Import von Messwerten, Benutzerdaten und Abrechnungsinformationen enthält die Plattform Standardschnittstellen zu den führenden Systemen der Branche – etwa zu EDM-, ERP-, Abrechnungs- und Archivsystemen. Weitere Drittsysteme und proprietäre Formate lassen sich über das universelle Adapterframework, welches auf unterschiedliche Schnittstellentechnologien zurückgreift, integrieren.

Offene und zuverlässige Plattform
Das FFVAV-Dashboard zur Umsetzung der Anforderungen der FFVAV sowie der HeizkostenV ist ab sofort verfügbar – entweder als Erweiterung bestehender Kundenportale, der ITC Energiemanagement-Software oder als Stand-alone-Lösung. Die technische Basis bildet die bewährte Multichannel-Online-Plattform ITC PowerCommerce®. Diese ist einfach integrierbar, flexibel erweiterbar und an das individuelle Corporate Design oder die bestehende Website anpassbar. Das Hosting des Kundenportals kann entweder in der eigenen IT-Infrastruktur oder alternativ in der ITC Cloud gehostet werden.

Verpflichtende Vorgaben – Änderungen für Onlineportale 2022

Kündigungsbutton

Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ und der neue § 312k BGB sehen ihn ab Juli 2022 verpflichtend vor: den Kündigungsbutton beim Abschluss von Online-Verträgen. Dies betrifft unter anderem auch Energielieferverträge mit Haushaltskunden, die typischerweise längerfristig abgeschlossen werden.

Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen werden ab Juli 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, für online abgeschlossene Verträge einen Button bereitzustellen, mit dem Kunden geschlossene Verträge widerrufen können. Damit sollen Kunden „kostenpflichtig elektronisch abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse schnell und unkompliziert kündigen können.“

Textformerfordernis bei Telefonverträgen

Für Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung ist eine Schriftform erforderlich. Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schreibt fest, dass telefonisch geschlossene Verträge zur Belieferung für Strom und Gas nur dann wirksam und rechtssicher sind, wenn der Energieversorger dem Kunden die Vertragszusammenfassung schriftlich vorlegt und dieser den Vertrag in Textform genehmigt. Diese Regelung gilt seit Mitte 2021. Das Textformerfordernis gilt auch für die Kündigung solcher Verträge. Um eine solche der Schriftform entsprechende Beauftragung des Kunden vorzuweisen und dies im Kundenportal abzubilden, stellt die ITC AG einen Standardprozess auf der Portalplattform ITC PowerCommerce® bereit.

Digitale Verwaltung – Portallösung für Verwaltungsleistungen

Nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zudem sollen Bund und Länder ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund verknüpfen, wobei der Zugang für den Nutzer – über alle Portale hinweg – möglichst barriere- und medienbruchfrei zu gestalten ist.

Mit dem ITC-Portal kann die gesetzliche Vorgabe zeitnah erreicht werden. Verwaltungsträger profitieren insbesondere vom langjährigen Praxiseinsatz des Bürgerkontos auf kommunaler Ebene. Dabei werden die bestehenden Anwendungen um neue, für Verwaltungen relevante Leistungen, ergänzt. Beispiele für digitale Lösungen sind die Beantragung von Ausweisen, Wohnsitzwechsel, Abfallentsorgung, Hundesteuer, Terminreservierungen etc. Darüber hinaus bieten die iBürgerportal und Plattform für Lösungen im Rahmen des OZGntegrierten Single-Sign-On-Funktionen einen hohen Komfort für BürgerInnen, da sie mit einer Anmeldung auf alle Funktionen zugreifen können.

Aufgrund der Kompatibilität mit einer Vielzahl von Schnittstellen, der flexiblen Erweiterbarkeit von Funktionen sowie der intuitiven Benutzeroberfläche ist die ITC-Software kompatibel mit den Richtlinien des Portalverbunds. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes bezüglich IT-Sicherheit und Kommunikationsstandards eingehalten.

Als offenes und modulares Software System lässt sich die Portal-Plattform mit  zahlreichen  Prozessen und Anwendungen erweitern. Dazu zählen z.B. Energiemanagement, Energie Monitoring, Energiecontrolling, Standortüberwachung, Energiedienstleistungen, die Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten oder auch Kundenserviceprozesse. Für eine reibungslose Integration vorhandener IT Systeme sorgt die ITC Middleware mit ihrem integrierten Prozessmanagement.

Neue BAFA-Förderung für Energiemanagement-Software

Seit dem 01.01.2019 können Unternehmen für die Einführung von Energiemanagementsystemen wieder finanzielle Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Aufgrund der höheren Förderquote und der Anhebung des Förderhöchstbetrages sind die Konditionen des aktuellen Förderprogramms für Unternehmen deutlich attraktiver als die des vorangegangen. Juristische Basis bildet die Richtlinie „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Förderfähig ist der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Software-Lösungen zur Unterstützung für Energie- oder Umweltmanagementsysteme (UMS), die damit verbundene Einweisung und Schulung des Personals sowie die vollständigen externen Kosten zur Nutzung eines Cloud-Dienstes (Beihilferegelungen sind im Modul 3: „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software” festgelegt). Die Förderhöhe beträgt maximal 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben; die Förderquote bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren; Grundprämisse ist jeweils eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die Energiemanagementsoftware „ITC PowerCommerce EnMS“ wurde nach der „Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Dezember 2016 als „förderfähiges Software-Produkt“ eingestuft und kann damit bezuschusst werden. Zu beachten sind die geltenden Voraussetzungen und Regelungen zur Antragstellung. Auf der Website www.online-enms.de werden Funktionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Anwendungsfelder der ITC-Software aufgezeigt.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier.

Neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Seit 01. Januar 2019 ist die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (kurz: Kommunalrichtlinie) in Kraft. Damit gibt es gegenüber der alten Fassung neue strategische Förderschwerpunkte.

Gefördert wird unter anderem die Implementierung von Energiemanagementsystemen – und zwar mit einer Förderquote von 40% bzw. 65% bei finanzschwachen Kommunen. Zuwendungsfähig sind beispielsweise Ausgaben für die Erstzertifizierung nach ISO 50001, für Messtechnik (max. 10.000 €) sowie für Energiemanagementsoftware (maximal 5.000 €). Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinde, Landkreise), kommunale Zusammenschlüsse, Kitas, (Hoch-)Schulen sowie Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit einer kommunalen Beteiligung von mindestens 25% (zum Beispiel Stadtwerke).

Die Richtlinie schafft damit einen Anreiz, Einsparpotenziale vor allem in kommunalen Liegenschaften zu erschließen. Landesenergieagenturen schätzen, dass ca. 10% bis 20% der Energiekosten allein durch systematisches Energiemanagement eingespart werden können und das mit nicht- oder nur geringinvestiven Maßnahmen.

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