Seit 01. Januar 2019 ist die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (kurz: Kommunalrichtlinie) in Kraft. Damit gibt es gegenüber der alten Fassung neue strategische Förderschwerpunkte.
Gefördert wird unter anderem die Implementierung von Energiemanagementsystemen – und zwar mit einer Förderquote von 40% bzw. 65% bei finanzschwachen Kommunen. Zuwendungsfähig sind beispielsweise Ausgaben für die Erstzertifizierung nach ISO 50001, für Messtechnik (max. 10.000 €) sowie für Energiemanagementsoftware (maximal 5.000 €). Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinde, Landkreise), kommunale Zusammenschlüsse, Kitas, (Hoch-)Schulen sowie Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit einer kommunalen Beteiligung von mindestens 25% (zum Beispiel Stadtwerke).
Die Richtlinie schafft damit einen Anreiz, Einsparpotenziale vor allem in kommunalen Liegenschaften zu erschließen. Landesenergieagenturen schätzen, dass ca. 10% bis 20% der Energiekosten allein durch systematisches Energiemanagement eingespart werden können und das mit nicht- oder nur geringinvestiven Maßnahmen.