Energiemanagement – Pflicht und Kür für Kommunen und Stadtwerke
mehr dazu auf den ITC-Portaltagen am 13. und 14. November 2024 in Dresden
Nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zudem sollen Bund und Länder ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund verknüpfen, wobei der Zugang für den Nutzer – über alle Portale hinweg – möglichst barriere- und medienbruchfrei zu gestalten ist.
Mit dem ITC-Portal kann die gesetzliche Vorgabe zeitnah erreicht werden. Verwaltungsträger profitieren insbesondere vom langjährigen Praxiseinsatz des Bürgerkontos auf kommunaler Ebene. Dabei werden die bestehenden Anwendungen um neue, für Verwaltungen relevante Leistungen, ergänzt. Beispiele für digitale Lösungen sind die Beantragung von Ausweisen, Wohnsitzwechsel, Abfallentsorgung, Hundesteuer, Terminreservierungen etc. Darüber hinaus bieten die integrierten Single-Sign-On-Funktionen einen hohen Komfort für BürgerInnen, da sie mit einer Anmeldung auf alle Funktionen zugreifen können.
Aufgrund der Kompatibilität mit einer Vielzahl von Schnittstellen, der flexiblen Erweiterbarkeit von Funktionen sowie der intuitiven Benutzeroberfläche ist die ITC-Software kompatibel mit den Richtlinien des Portalverbunds. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes bezüglich IT-Sicherheit und Kommunikationsstandards eingehalten.
Als offenes und modulares Software System lässt sich die Portal-Plattform mit zahlreichen Prozessen und Anwendungen erweitern. Dazu zählen z.B. Energiemanagement, Energie Monitoring, Energiecontrolling, Standortüberwachung, Energiedienstleistungen, die Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten oder auch Kundenserviceprozesse. Für eine reibungslose Integration vorhandener IT Systeme sorgt die ITC Middleware mit ihrem integrierten Prozessmanagement.