Seit dem 01.01.2019 können Unter­nehmen für die Einführung von Energie­ma­nage­ment­sys­temen wieder finan­zielle Förde­rungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) beantragen. Aufgrund der höheren Förder­quote und der Anhebung des Förder­höchst­be­trages sind die Kondi­tionen des aktuellen Förder­pro­gramms für Unter­nehmen deutlich attrak­tiver als die des voran­ge­gangen. Juris­tische Basis bildet die Richt­linie „Energie­ef­fi­zienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirtschaft und Energie.

Förder­fähig ist der Erwerb, die Instal­lation und die Inbetrieb­nahme von Software-Lösungen zur Unter­stützung für Energie- oder Umwelt­ma­nage­ment­systeme (UMS), die damit verbundene Einweisung und Schulung des Personals sowie die vollstän­digen externen Kosten zur Nutzung eines Cloud-Dienstes (Beihil­fe­re­ge­lungen sind im Modul 3: „MSR, Sensorik und Energie­ma­nagement-Software” festgelegt). Die Förderhöhe beträgt maximal 10 Millionen Euro pro Inves­ti­ti­ons­vor­haben; die Förder­quote bis zu 40% der förder­fä­higen Inves­ti­ti­ons­kosten. Antrags­be­rechtigt sind private und kommunale Unter­nehmen sowie freibe­ruflich Tätige und Contrac­toren; Grund­prä­misse ist jeweils eine Betriebs­stätte oder Nieder­lassung in Deutschland.

Die Energie­ma­nage­ment­softwareITC Power­Com­merce EnMS“ wurde nach der „Richt­linie für die Förderung von Energie­ma­nage­ment­sys­temen“ des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirtschaft und Energie vom 20. Dezember 2016 als „förder­fä­higes Software-Produkt“ einge­stuft und kann damit bezuschusst werden. Zu beachten sind die geltenden Voraus­set­zungen und Regelungen zur Antrag­stellung. Auf der Website www.online-enms.de werden Funktionen zur Steigerung der Energie­ef­fi­zienz sowie Anwen­dungs­felder der ITC-Software aufge­zeigt.

Weitere Infor­ma­tionen zu Förder­vor­aus­set­zungen und Antrag­stellung finden Sie hier.