Energiemanagement – Pflicht und Kür für Kommunen und Stadtwerke
mehr dazu auf den ITC-Portaltagen am 13. und 14. November 2024 in Dresden
Seit dem 01.01.2019 können Unternehmen für die Einführung von Energiemanagementsystemen wieder finanzielle Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Aufgrund der höheren Förderquote und der Anhebung des Förderhöchstbetrages sind die Konditionen des aktuellen Förderprogramms für Unternehmen deutlich attraktiver als die des vorangegangen. Juristische Basis bildet die Richtlinie „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Förderfähig ist der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Software-Lösungen zur Unterstützung für Energie- oder Umweltmanagementsysteme (UMS), die damit verbundene Einweisung und Schulung des Personals sowie die vollständigen externen Kosten zur Nutzung eines Cloud-Dienstes (Beihilferegelungen sind im Modul 3: „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software” festgelegt). Die Förderhöhe beträgt maximal 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben; die Förderquote bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren; Grundprämisse ist jeweils eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Energiemanagementsoftware „ITC PowerCommerce EnMS“ wurde nach der „Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Dezember 2016 als „förderfähiges Software-Produkt“ eingestuft und kann damit bezuschusst werden. Zu beachten sind die geltenden Voraussetzungen und Regelungen zur Antragstellung. Auf der Website www.online-enms.de werden Funktionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Anwendungsfelder der ITC-Software aufgezeigt.
Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier.