Energiewissen

Neue BAFA-Förderung für Energiemanagement-Software

Seit dem 01.01.2019 können Unternehmen für die Einführung von Energiemanagementsystemen wieder finanzielle Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Aufgrund der höheren Förderquote und der Anhebung des Förderhöchstbetrages sind die Konditionen des aktuellen Förderprogramms für Unternehmen deutlich attraktiver als die des vorangegangen. Juristische Basis bildet die Richtlinie „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Förderfähig ist der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Software-Lösungen zur Unterstützung für Energie- oder Umweltmanagementsysteme (UMS), die damit verbundene Einweisung und Schulung des Personals sowie die vollständigen externen Kosten zur Nutzung eines Cloud-Dienstes (Beihilferegelungen sind im Modul 3: „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software” festgelegt). Die Förderhöhe beträgt maximal 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben; die Förderquote bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren; Grundprämisse ist jeweils eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die EnergiemanagementsoftwareITC PowerCommerce EnMS“ wurde nach der „Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Dezember 2016 als „förderfähiges Software-Produkt“ eingestuft und kann damit bezuschusst werden. Zu beachten sind die geltenden Voraussetzungen und Regelungen zur Antragstellung. Auf der Website www.online-enms.de werden Funktionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Anwendungsfelder der ITC-Software aufgezeigt.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier.

Neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Seit 01. Januar 2019 ist die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (kurz: Kommunalrichtlinie) in Kraft. Damit gibt es gegenüber der alten Fassung neue strategische Förderschwerpunkte.

Gefördert wird unter anderem die Implementierung von Energiemanagementsystemen – und zwar mit einer Förderquote von 40% bzw. 65% bei finanzschwachen Kommunen. Zuwendungsfähig sind beispielsweise Ausgaben für die Erstzertifizierung nach ISO 50001, für Messtechnik (max. 10.000 €) sowie für Energiemanagementsoftware (maximal 5.000 €). Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinde, Landkreise), kommunale Zusammenschlüsse, Kitas, (Hoch-)Schulen sowie Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit einer kommunalen Beteiligung von mindestens 25% (zum Beispiel Stadtwerke).

Die Richtlinie schafft damit einen Anreiz, Einsparpotenziale vor allem in kommunalen Liegenschaften zu erschließen. Landesenergieagenturen schätzen, dass ca. 10% bis 20% der Energiekosten allein durch systematisches Energiemanagement eingespart werden können und das mit nicht- oder nur geringinvestiven Maßnahmen.

Kontakt

Unsere Energieexperten informieren Sie gern über die Möglichkeiten der Energiemanagement-Software und finden mit Sicherheit eine für Sie optimale Lösung für die Umsetzung Ihres Projektes.