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Unternehmen mit mehreren Standorten haben die Möglichkeit der Begrenzung externer Audits, was einer deutlichen Aufwands- und Kostenreduzierung entspricht. Dazu ist eine Mehrfachstandort-Zertifizierung notwendig, wobei die Grundvoraussetzung darin besteht, dass die Standorte rechtlich oder vertraglich mit einer Zentrale verbunden und an ein gemeinsames Managementsystem angebunden sind. Für die Umsetzung ist ein spezielles Stichprobenverfahren notwendig (siehe dazu IAF-Dokument bzw. DAkkS-Übersetzung in deutscher Sprache). Ziel des Stichprobenverfahrens ist das Erreichen eines repräsentatives Bilds der gesamten Organisation durch wenige ausgewählte Auditierungsstandorte.