Energie­wissen

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Unter­nehmen mit mehreren Stand­orten haben die Möglichkeit der Begrenzung externer Audits, was einer deutlichen Aufwands- und Kosten­re­du­zierung entspricht. Dazu ist eine Mehrfach­standort-Zerti­fi­zierung notwendig, wobei die Grund­vor­aus­setzung darin besteht, dass die Standorte rechtlich oder vertraglich mit einer Zentrale verbunden und an ein gemein­sames Manage­ment­system angebunden sind. Für die Umsetzung ist ein spezi­elles Stich­pro­ben­ver­fahren notwendig (siehe dazu IAF-Dokument bzw. DAkkS-Übersetzung in deutscher Sprache). Ziel des Stich­pro­ben­ver­fahrens ist das Erreichen eines reprä­sen­ta­tives Bilds der gesamten Organi­sation durch wenige ausge­wählte Auditie­rungs­standorte.