Energiewissen

Digitale Verwaltung – Portallösung für Verwaltungsleistungen

Nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zudem sollen Bund und Länder ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund verknüpfen, wobei der Zugang für den Nutzer – über alle Portale hinweg – möglichst barriere- und medienbruchfrei zu gestalten ist.

Mit dem ITC-Portal kann die gesetzliche Vorgabe zeitnah erreicht werden. Verwaltungsträger profitieren insbesondere vom langjährigen Praxiseinsatz des Bürgerkontos auf kommunaler Ebene. Dabei werden die bestehenden Anwendungen um neue, für Verwaltungen relevante Leistungen, ergänzt. Beispiele für digitale Lösungen sind die Beantragung von Ausweisen, Wohnsitzwechsel, Abfallentsorgung, Hundesteuer, Terminreservierungen etc. Darüber hinaus bieten die iBürgerportal und Plattform für Lösungen im Rahmen des OZGntegrierten Single-Sign-On-Funktionen einen hohen Komfort für BürgerInnen, da sie mit einer Anmeldung auf alle Funktionen zugreifen können.

Aufgrund der Kompatibilität mit einer Vielzahl von Schnittstellen, der flexiblen Erweiterbarkeit von Funktionen sowie der intuitiven Benutzeroberfläche ist die ITC-Software kompatibel mit den Richtlinien des Portalverbunds. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes bezüglich IT-Sicherheit und Kommunikationsstandards eingehalten.

Als offenes und modulares Software System lässt sich die Portal-Plattform mit  zahlreichen  Prozessen und Anwendungen erweitern. Dazu zählen z.B. Energiemanagement, Energie Monitoring, Energiecontrolling, Standortüberwachung, Energiedienstleistungen, die Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten oder auch Kundenserviceprozesse. Für eine reibungslose Integration vorhandener IT Systeme sorgt die ITC Middleware mit ihrem integrierten Prozessmanagement.

Neue BAFA-Förderung für Energiemanagement-Software

Seit dem 01.01.2019 können Unternehmen für die Einführung von Energiemanagementsystemen wieder finanzielle Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Aufgrund der höheren Förderquote und der Anhebung des Förderhöchstbetrages sind die Konditionen des aktuellen Förderprogramms für Unternehmen deutlich attraktiver als die des vorangegangen. Juristische Basis bildet die Richtlinie „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Förderfähig ist der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Software-Lösungen zur Unterstützung für Energie- oder Umweltmanagementsysteme (UMS), die damit verbundene Einweisung und Schulung des Personals sowie die vollständigen externen Kosten zur Nutzung eines Cloud-Dienstes (Beihilferegelungen sind im Modul 3: „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software” festgelegt). Die Förderhöhe beträgt maximal 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben; die Förderquote bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren; Grundprämisse ist jeweils eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die EnergiemanagementsoftwareITC PowerCommerce EnMS“ wurde nach der „Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Dezember 2016 als „förderfähiges Software-Produkt“ eingestuft und kann damit bezuschusst werden. Zu beachten sind die geltenden Voraussetzungen und Regelungen zur Antragstellung. Auf der Website www.online-enms.de werden Funktionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Anwendungsfelder der ITC-Software aufgezeigt.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier.

Neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Seit 01. Januar 2019 ist die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (kurz: Kommunalrichtlinie) in Kraft. Damit gibt es gegenüber der alten Fassung neue strategische Förderschwerpunkte.

Gefördert wird unter anderem die Implementierung von Energiemanagementsystemen – und zwar mit einer Förderquote von 40% bzw. 65% bei finanzschwachen Kommunen. Zuwendungsfähig sind beispielsweise Ausgaben für die Erstzertifizierung nach ISO 50001, für Messtechnik (max. 10.000 €) sowie für Energiemanagementsoftware (maximal 5.000 €). Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinde, Landkreise), kommunale Zusammenschlüsse, Kitas, (Hoch-)Schulen sowie Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit einer kommunalen Beteiligung von mindestens 25% (zum Beispiel Stadtwerke).

Die Richtlinie schafft damit einen Anreiz, Einsparpotenziale vor allem in kommunalen Liegenschaften zu erschließen. Landesenergieagenturen schätzen, dass ca. 10% bis 20% der Energiekosten allein durch systematisches Energiemanagement eingespart werden können und das mit nicht- oder nur geringinvestiven Maßnahmen.

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